Das ändert sich 2020 für Immobilienbesitzer

2020 sieht viele neue Gesetze für Immobilieneigentümer vor. Hierzu zählen die Wohngeldreform, die Einführung des Mietendeckels, eine neue Regelung zur Verteilung der Maklerprovision, die Grundsteuerreform sowie die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung. Wir verraten Ihnen was hinter all diesen Veränderungen steckt.

Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision regelt welchen Anteil an der Maklerprovision der Käufer und welchen Anteil der Verkäufer übernimmt. Gegenwärtig gibt es noch keine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Verteilung der Maklerprovision. Sie wird von Region zu Region anders gehandhabt. Während in Berlin der Käufer die ganze Summe übernimmt, wird in München zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das Vorhaben der einheitlichen Regelung soll vor allem Käufer entlasten. Denn gegenwärtig kommt es überwiegend zur Übernahme der Maklerprovision durch den Käufer, selbst wenn der Verkäufer den Makler ursprünglich beauftragt hat. Künftig soll der Käufer bundesweit nur noch für 50 Prozent der Maklergebühr aufkommen.   

Der Berliner Mietendeckel tritt im März in Kraft und gilt für sämtliche Immobilien in Berlin, deren Baujahr vor 2014 liegt. Vermieter dieser Immobilien dürfen demnach die Miete für fünf Jahre nicht anheben. Weiterhin soll es zu Mietobergrenzen kommen, deren Wert sich nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie richten. Wenn Vermieter die Obergrenze mehr als 20 Prozent überschreiten, müssen sie die Miete ab dem kommenden Jahr senken.

2020 soll es auch neue Regelungen zur Grundsteuer von Hauseigentümern und Grundstückbesitzern geben. Die neue Grundsteuer wird zukünftig abhängig vom Bodenwert und dem Mietpreis berechnet. Es kommt zu einer Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken und Experten gehen davon aus, dass die Steuerlast für viele Immobilieneigentümer steigen wird.

Die Wohngeldreform wird 2020 Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommen. Diese werden ab dem 1. Januar mehr Wohngeld bekommen. Immobilieneigentümer erhalten das Wohngeld als Lastenzuschuss.

Schließlich haben Immobilieneigentümer ab 2020 die Möglichkeit, die Kosten für einzelne energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen. Diese neuen Regelungen sind Teil des Klimapakets, das die schwarz-rote Koalition beschlossen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Immobilieneigentümer seine Immobilie auch selbst bewohnt. Weiterhin muss die Immobilie bei der Durchführung der energetischen Maßnahmen zehn Jahre alt sein. Es lassen sich 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung eines Gebäudes steuerlich abschreiben. Das soll jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren passieren. Die Höchstsumme pro Haushalt liegt bei 40.000 Euro. Alternativ können Immobilieneigentümer auch die Förderung durch die KfW in Anspruch nehmen. Die förderbaren Sanierungen umfassen die Wärmedämmung von Dachflächen und Wänden und den Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen.

Sie möchten wissen, wie sich die Änderungen in 2020 auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © peshkov/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

[trxrev id="24807" title="Immobilienbewertung 1"]
?>

Hilfe, wir haben eine Immobilie geerbt – wie einigen wir uns?

Der eine will selbst einziehen, die andere verkaufen, der dritte überlegt, ob vermieten nicht vernünftig wäre. Erben mehrere Menschen eine Immobilie, gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen, was damit passieren soll. Das führt immer wieder zu Streit in der Erbengemeinschaft. Ein Fallbeispiel. Florian, sein Bruder Daniel und seine Schwester Yvonne haben gemeinsam das Haus Ihres Vaters…

Weiterlesen

Zwischenfinanzierung – Liquiditätsengpässe überwinden

Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung verkauft, nutzt das zu herauszulösende Kapital in den meisten Fällen für den Kauf eines neuen Wohnobjekts. Oft liegt aber noch kein Geld vom Verkauf vor, das als Eigenkapital für […]

Weiterlesen

Sechs Einrichtungstrends für den Sommer

Nicht nur die Mode ist von aktuellen Trends betroffen, sondern auch die Inneneinrichtung. Diesen Sommer beispielsweise geht es vor allem darum, die Urlaubsatmosphäre in die eigenen vier Wände zu bringen.  Joni Bruckus, Einrichtungsexperte und Inhaber […]

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Mona Gaiser

Mona Gaiser

B.A. Immobilienwirtschaft
Verkauf & Vermietung

+49 761 48 48 01 mona.gaiser@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Immobilienmakler (IHK)
Dualer Student Bachelor of Arts Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Leonie Martin

Leonie Martin

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 leonie.martin@cm-immobilien.de
Felix Burger

Felix Burger

Dualer Student Bachelor of Arts Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de

Janelle Rocker

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 janelle.rocker@cm-immobilien.de