Das neue Maklergesetz: was ändert sich?

Am 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz über die Regelung der Maklerkosten in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision.

In einigen Regionen war die paritätische Teilung der Provision auch früher schon üblich, aber gerade in Metropolen wie Köln, Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer. Diese sogenannte Außenprovision schafft das neue Gesetz nun – jedenfalls für Wohnimmobilien – vollständig ab. So soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Dabei geht es dem Gesetzgeber primär darum, die Kaufnebenkosten für die Käufer von selbstgenutzten Wohnimmobilien zu senken. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz übrigens nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer.

Innenprovision

Als einzige zulässige Ausnahme von einem paritätischen Modell kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet. Somit kann er sich zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen.

Was steht noch im Gesetz?

Mit dem neuen Gesetz ist es außerdem jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Mündliche Absprachen zwischen Immobilienverkäufer und Makler haben somit keine Gültigkeit mehr. Die getroffenen Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben.

Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler?

Es mag sein, dass die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen und auf einen Makler zu verzichten. Dies ist aber nach wie vor keine gute Idee, denn in allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Der Mehrwert eines Immobilienprofis, der dem Verkäufer von der Immobilienbewertung bis zum Abschluss des Kaufvertrags mit seiner Erfahrung und seinem Know-how zur Seite steht, bleibt auch in Zukunft unangefochten bestehen. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt, oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt.

 

Sie suchen jemanden, der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/

https://www.bvfi.de/bundestag-beschliesst-das-neue-maklergesetz

https://www.die-wirtschaftszeitung.de/aktuelles/neues-maklergesetz-sorgt-fuer-diskussionen/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

?>

Was Sie zum Baukindergeld wissen müssen

Lange Zeit wurde über die genaue Umsetzung diskutiert, seit dem 18. September ist es nun endlich da: Das Baukindergeld. Aber wer wird gefördert und wann müssen die entsprechenden Anträge eingereicht werden? Wir beantworten die wichtigsten […]

Weiterlesen

Krebsgefahr: Warum Sie die Radonwerte in Ihrer Immobilie messen lassen sollten

Wissen Sie was Radon ist? Ja? Dann haben Sie im Chemie-Unterricht vermutlich gut aufgepasst. Doch auch für Immobilieneigentümer, die in Chemie keine Einser-Schüler waren, könnte es wichtig sein, sich einmal genauer mit dem Element zu […]

Weiterlesen

Versicherungen für Eigentümer: Must-have vs. Nice-to-have

Versicherungen gibt es wie Sand am Meer, auch für Eigentümer. Doch welche braucht man am Ende wirklich? Brauchen Bauherren die gleichen Versicherungen wie Besitzer von Bestandsimmobilien? Wo können sich Eigentümer Hilfe holen, wenn es um den richtigen Versicherungsschutz rund um die Immobilie geht? Je nachdem, ob sich ein Haus in der Bauphase befindet, finanziert wird…

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Felix Burger, Marketingmanager bei Christian Müller Immobilien

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de
Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 saskia.kuerzinger@cm-immobilien.de
Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 philipp.pascenko@cm-immobilien.de
Sarah Gerlach, Immobilienmaklerin bei Christian Müller Immobilien

Sarah Gerlach

B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 sarah.gerlach@cm-immobilien.de