Die Immobilien im Testament

Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke oft zum Nachlass des Verstorbenen zählen. Damit nach dem Tode alles reibungslos ablaufen kann, raten Experten, sich schon frühzeitig zu überlegen, wem Sie die Immobilie vererben möchten. Dabei ist es wichtig sich über das Erbrecht zu informieren und je nach persönlichem Wunsch und Familienkonstellation ein Testament zu erstellen.

Wer eine Immobilie vererben möchte, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Allerdings gilt auch bei Immobilien, dass Kinder oder Ehepartner einen Pflichtteil bekommen. Dies erfolgt unabhängig vom Willen des Erblassers. Als Pflichtteil gilt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt beispielsweise eine Witwe mit zwei Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben die Kinder automatisch jeder die Hälfte der Immobilie. Ist zuvor aber eines der Kinder in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, dann steht dem anderen Kind noch ein Viertel des Nachlasswertes zu. Allerdings gilt hier, dass der Erbe nur Anspruch auf das Geld hat, nicht auf den Sachwert.

Eigenhändiges Testament

Soll die Immobilie in einem handschriftlich verfassten Testament vererbt werden, so ist das Testament nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Empfehlenswert ist dabei die Unterzeichnung mit Vornamen, Orts- und Zeitangabe. Das handschriftliche Testament darf in jeder Sprache geschrieben werden, vorausgesetzt, dass diese Sprache von einer dritten Person verstanden wird. Die Errichtung des handschriftlichen Testaments ist ohne Mitwirkung Dritter, also Zeugen (insbesondere eines Notars), möglich. Handschriftliche Testamente müssen nicht amtlich verwahrt werden. Sie können aber vom Erblasser bei einem frei zu wählenden Nachlassgericht hinterlegt werden.

Notarielles Testament

Wie der Name schon sagt, wird das notarielle Testament vor einem Notar oder durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar erstellt. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an. Die Notarkosten richten sich dabei nach der Höhe des im notariellen Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öffentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den dementsprechenden Hinterlegungsschein. Unter Vorlage des Hinterlegungsscheins, kann er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern.

Erbvertrag

Ebenso wie das Testament, ist auch der Erbvertrag eine sogenannte Letztwillige Verfügung, in dem der Nachlass geregelt werden soll und in dem Erben eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Dieser kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft werden an solche Erbverträge Bedingungen geknüpft – wie etwa die Pflege der Eltern oder die Übernahme des Geschäfts.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=33

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

 

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

[trxrev id="24807" title="Immobilienbewertung 1"]
?>

So machen Sie Ihren Kindern den Umzug schmackhaft

Sind Sie als Kind schon mal umgezogen? Dann wissen Sie, wie schwer es sein kann, der oder die Neue in der Klasse zu sein, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen und die alten Freunde […]

Weiterlesen

Immobilien richtig instand halten

Auf die Erfüllung des Traums vom eigenen Haus haben viele Eigentümer lange hingearbeitet. Gerade dem Thema Instandhaltung sollten Immobilienbesitzer deswegen viel Aufmerksamkeit schenken. Denn dann gelingt es auch, den Wert des liebgewonnenen Zuhauses lange zu […]

Weiterlesen

Immobilienverkauf: Was ist eigentlich der Bodenrichtwert?

Wer den Wert der eigenen Immobilie berechnen möchte, wird irgendwann auch auf den Begriff „Bodenrichtwert“ stoßen. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter eines Grundstücks in einer bestimmten Lage wert ist. Doch wie wird […]

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Mona Gaiser

Mona Gaiser

B.A. Immobilienwirtschaft
Verkauf & Vermietung

+49 761 48 48 01 mona.gaiser@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Immobilienmakler (IHK)
Dualer Student Bachelor of Arts Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Leonie Martin

Leonie Martin

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 leonie.martin@cm-immobilien.de
Felix Burger

Felix Burger

Dualer Student Bachelor of Arts Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de

Janelle Rocker

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 janelle.rocker@cm-immobilien.de