Energieausweis online Erstellen cm-Immobilien Freiburg

Energieausweis online erstellen

Ihren Energieausweis ganz bequem online erstellen

Christian Müller | GF von CM Immobilien in Freiburg

Der Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil der Energieeffizienz von Gebäuden. Er dient dazu, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Gebäudes zu quantifizieren und zu bewerten.

Mithilfe des Energieausweises können Gebäude-Eigentümer und -Nutzer erkennen, in welchen Bereichen Energie eingespart werden kann und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden sollten.

Auf der Grundlage von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Gebäudegröße, dem Wärmebedarf, dem Stromverbrauch, der Art der Beheizung und der Fenster sowie der Gebäudedämmung wird der Energieausweis erstellt.

Er gibt Auskunft über die Energieeffizienzklasse des Gebäudes, die auf einer Skala von A+++ (sehr gut) bis H (mangelhaft) reicht.

Energieausweis (creative commons lizenz) von Tim Reckmann

Energieausweis - verpflichtend in Deutschland!

Ein Energieausweis ist in Deutschland für alle Gebäude verpflichtend, die vermietet oder verkauft werden. Er muss beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes vorgelegt werden und ist für 10 Jahre gültig. Auch bei der Anmietung von Gewerberäumen sind Eigentümer und Vermieter dazu verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen.

Ein Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern er kann auch dazu beitragen, das Gebäude attraktiver für potenzielle Käufer oder Mieter zu machen, da ein niedriger Energieverbrauch als Pluspunkt gilt und die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden in den letzten Jahren zunimmt.

Energieeffizienzmaßnahmen, die aufgrund des Energieausweises durchgeführt werden, können nicht nur die CO2-Emissionen reduzieren, sondern auch die laufenden Kosten für Energie reduzieren und somit langfristig Einsparungen bringen. Es lohnt sich also für Gebäude-Eigentümer und -Nutzer, den Energieausweis regelmäßig überprüfen zu lassen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durchzuführen.

Energieausweis online erstellen mit CM Immobilien Freiburg

Welchen Energieausweis benötige ich?

Verbrauchsausweis

Sie dürfen den Verbrauchsausweis wählen, wenn …

  • das Baujahr der Immobilie 1978 oder neuer ist.
  • das Baujahr der Immobilie bis 1977 ist und die Immobilie über mindestens fünf Wohneinheiten verfügt.
  • das Baujahr der Immobilie bis 1977 ist und die Immobilie nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurde.

 

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*Der Preis ist inkl. Mehrwertsteuer und bezieht sich auf die Online-Erstellung eines Energieausweises (Verbrauchsausweis). Eine Ausstellung vor Ort bei Christian Müller Immobilien GmbH & Co. KG ist leider nicht möglich.

 

Bedarfsausweis:

Sie müssen den Bedarfsausweis wählen, wenn …

  • das Baujahr der Immobilie bis 1977 ist und die Immobilie* über weniger als 5 Wohneinheiten verfügt.
  • für Neubauten.

* Gebäude, welches nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält

 

 

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*Der Preis ist inkl. Mehrwertsteuer und bezieht sich auf die Online-Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis). Eine Ausstellung vor Ort bei Christian Müller Immobilien GmbH & Co. KG ist leider nicht möglich.

Die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis

In Deutschland gibt es derzeit zwei Arten von Energieausweisen für Gebäude: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.

Der Bedarfsausweis zeigt den energetischen Bedarf eines Gebäudes an, also die benötigte Energie zur Erfüllung des vorgeschriebenen Wärmebedarfs. Der Ausweis enthält Informationen zur Gebäudehülle, zum Heizsystem und zur Lüftung.

Der Verbrauchsausweis hingegen gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Er berücksichtigt nicht nur die Wärmeenergie, sondern auch den Verbrauch von Strom und Wasser.

Energieausweise sind in Europa nicht standardisiert, sodass es in anderen Ländern andere Arten von Energieausweise kann geben.

In Deutschland sind Energieausweise für bestimmte Arten von Gebäuden verpflichtend. Hierzu gehören:

  • Wohngebäude, die vermietet oder verkauft werden
  • Nichtwohngebäude, die öffentlich zugänglich sind, zum Beispiel Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren
  • Gebäude, die im Rahmen einer Bauvoranfrage oder Baugenehmigung errichtet werden
  • Gebäude, die als Nachweis für Förderprogramme vorgelegt werden müssen

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gebäude, wie zum Beispiel Denkmäler, temporäre Gebäude, landwirtschaftliche Gebäude, Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² oder Gebäude, die nur sehr kurze Zeit im Jahr genutzt werden etc.

Auch werden Energieausweise bei bestimmten Aktivitäten, wie zum Beispiel bei Änderungen an gebäudetechnischen Anlagen erforderlich. Es gibt also einige Ausnahmen bei der Verpflichtung, aber als allgemeine Regel gilt, dass Energieausweise bei Verkauf, Vermietung und Öffentlichen Zugang verpflichtend sind.

In Deutschland muss ein Energieausweis erstellt werden, bevor ein Gebäude verkauft oder vermietet wird. Auch wenn ein Gebäude im Rahmen einer Bauvoranfrage oder Baugenehmigung errichtet werden soll oder wenn ein Gebäude als Nachweis für Förderprogramme vorgelegt werden muss, besteht die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Ein Energieausweis ist in Deutschland grundsätzlich 10 Jahre gültig. Wenn sich die Nutzung eines Gebäudes ändert oder wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, wie z.B. eine Sanierung, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Ein Energieausweis muss bestimmte Angaben enthalten, um den Energiebedarf und den Energieverbrauch eines Gebäudes zu bescheinigen. Folgende Angaben müssen in einem Energieausweis enthalten sein:

  • Die Art des Gebäudes (z.B. Wohngebäude, Nichtwohngebäude)
  • Die Größe des Gebäudes in Quadratmetern
  • Die Art der Heizung und der Wärmeversorgung
  • Die Art der Beleuchtung und der Lüftung
  • Die Art der Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes
  • Der Endenergiebedarf des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • Der Energieeffizienzklasse des Gebäudes (z.B. A++, D)
  • Eine Empfehlung für die Optimierung des Energieverbrauchs
  • Der Name und die Anschrift des Ausstellers sowie das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit des Energieausweises.

Energieausweise gibt es in verschiedenen Formen, je nach Art des Gebäudes, wie z.B. Energieausweis für Wohngebäude und Energieausweis für Nichtwohngebäude und es gibt auch verschiedene Art von Energieausweise, wie z.B. Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Es ist wichtig, dass jeder Energieausweis alle diese Angaben enthält und aktuell und gültig ist, wenn das Gebäude verkauft oder vermietet wird.

Die 1. Wärmeschutzverordnung (1. WSVO) von 1977 war eine rechtliche Verordnung in Deutschland, die erstmals Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden festlegte. Die 1. WSVO war die erste Verordnung dieser Art in Deutschland und hatte das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und damit den Schutz des Klimas zu gewährleisten.

Die 1. WSVO legte fest, dass Neubauten und bestehende Gebäude einen bestimmten Wärmedämmstandard erfüllen müssen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Sie enthielt Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden, die Anlagentechnik und die Gebäudehülle sowie Anforderungen an die Wärmeversorgung und Lüftung.

Die 1. WSVO war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland und hatte großen Einfluss auf die Entwicklung der Gebäudeenergiegesetzgebung in Deutschland.

Wenn bei einem Verkauf oder einer Vermietung eines Gebäudes kein gültiger Energieausweis vorliegt, kann dies zu Problemen führen.

Laut deutschem Recht muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird. Wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt, kann dies zu Strafen führen. Der Verkäufer oder Vermieter des Gebäudes kann eine Geldbuße erhalten.

Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen, ist es unter anderem auch schwieriger das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, da potenzielle Käufer oder Mieter oft einen gültigen Energieausweis als wichtiges Entscheidungskriterium betrachten.

Es ist daher wichtig, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt, bevor ein Gebäude verkauft oder vermietet wird, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und um das Verkaufs- oder Vermietungsprozess zu erleichtern.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch einer Immobilie zu reduzieren. Einige der wichtigsten Maßnahmen sind:

  1. Wärmedämmung: Eine gute Wärmedämmung ist die Grundlage für einen geringen Energieverbrauch. Dämmen Sie Dach, Wand und Boden, um Wärmeverluste zu vermeiden.
  2. Fenster und Türen: Erneuern Sie undicht oder undämmende Fenster und Türen durch energiesparende Modelle.
  3. Heizung und Lüftung: Erneuern oder optimieren Sie die Heizungsanlage und die Lüftungsanlage. Ersetzen Sie alte Heizungen durch energiesparende Modelle wie z.B. Wärmepumpen oder Brennwertgeräte.
  4. Erneuerbare Energien: Nutzen Sie erneuerbare Energien wie z.B. Solar- oder Wärmepumpenheizungen, um den Energiebedarf zu decken.
  5. Beleuchtung: Erneuern Sie alte Leuchtmittel durch energiesparende LED-Leuchten.
  6. Nutzerverhalten: Erziehen Sie die Nutzer des Gebäudes zu einem energiebewussten Verhalten, z.B. durch Aufklärung über richtiges Lüften oder abschalten von Geräten, wenn sie nicht in Benutzung sind.
  7. Monitoring: Überwachen Sie den Energieverbrauch des Gebäudes mit Hilfe von Energiemonitoring-Systemen und passen Sie die Maßnahmen entsprechend an.

Dies sind nur einige Beispiele von Maßnahmen zur Energieeinsparung, es gibt noch weitere Möglichkeiten und es ist wichtig, eine ganzheitliche und individuelle Strategie zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Gebäudes und der Nutzer abgestimmt ist.