Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall

Einleitung: Herausforderungen beim Immobilienerbe

Das Erben einer Immobilie bringt oft komplexe Herausforderungen mit sich. Emotionale Bindungen, finanzielle Überlegungen und rechtliche Hürden machen Entscheidungen schwierig. Was passiert mit der geerbten Immobilie? Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Dieser Leitfaden gibt Antworten und zeigt, wie Sie die beste Lösung finden.

Erbengemeinschaft und ihre Herausforderungen

Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Jede Entscheidung über die Immobilie muss einstimmig getroffen werden.

Umbau der eigenen Immobilie:

  • Streitigkeiten sind oft vorprogrammiert: Unterschiedliche Interessen und finanzielle Möglichkeiten können zu Konflikten führen.
  • Professionelle Bewertung ist wichtig: Ein unabhängiger Makler oder Gutachter hilft, den Immobilienwert fair zu bestimmen und Streitigkeiten zu reduzieren.
  • Auflösung der Erbengemeinschaft:: Ein Verkauf oder die Auszahlung einzelner Erben kann
    eine langfristige Lösung sein.

FAQ

Die Immobilie geht auf die Erben über, die dann entscheiden müssen, ob sie die Immobilie behalten,
verkaufen oder vermieten möchten. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die
gemeinsam entscheiden muss.

Der Wert der Immobilie wird durch ein Gutachten oder eine Schätzung ermittelt, z. B. vom Finanzamt
für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Alternativ kann ein unabhängiger Sachverständiger
beauftragt werden.

Pflichtteilsansprüche und gesetzliche Erbfolge

Falls kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Pflichtteilsberechtigte, wie Ehepartner und Kinder, haben Anspruch auf einen festgelegten Anteil des Nachlasses.

Vorteile eines Verkaufs:

  • Pflichtteile sind unverzichtbar: Auch bei Testamenten können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.
  • Bei Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Diese sollte vermieden werden, da sie oft zu finanziellen Einbußen führt. Dann kann ein Rechtsbeistand erforderlich sein.

 

Rechtzeitig klären: Wer erbt die Immobilie?
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte bereits zu Lebzeiten des Erblassers geregelt werden, wer die Immobilie erbt. Klare Testamente oder Erbverträge schaffen rechtliche Sicherheit und vermeiden Unstimmigkeiten unter den Erben.

Noch Fragen? – Kontaktieren Sie uns!

 

Testament oder gesetzliche Regelung: Welche Dokumente zählen?

Ein Testament oder ein Erbvertrag erleichtert die Abwicklung des Nachlasses.

Modelle der Verrentung:

  • Testament vorhanden?: Ein notariell beglaubigtes Testament ist oft ausreichend.
  • Erbschein notwendig: Ohne Testament oder bei Unklarheiten wird dieser Nachweis vom Nachlassgericht ausgestellt.

FAQ

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Es gibt Freibeträge, z. B. 400.000 € für Kinder, die eine steuerfreie Vererbung ermöglichen, solange der Wert der Immobilie diese Grenze nicht übersteigt.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Alle Mitglieder der Gemeinschaft müssen einvernehmlich entscheiden, wie mit der Immobilie verfahren wird, was häufig zu Konflikten führen kann.

Erbschein: Warum er so wichtig ist

Der Erbschein dient als Nachweis der Erbberechtigung und wird oft benötigt, um ins Grundbuch eingetragen zu werden. Ohne diesen Nachweis ist es schwierig, die Immobilie zu verkaufen oder umzuschreiben.

Mit steigendem Alter können neue Wohnformen die richtige Wahl sein.

  • Kosten und Aufwand: Die Gebühren hängen vom Nachlasswert ab.
  • Wichtig bei Erbengemeinschaften: Erbscheine klären die Anteile und Rechte der Beteiligten.

Erbschaftssteuer: Freibeträge und finanzielle Belastungen

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge für die Erbschaftssteuer:

  • Ehepartner: bis zu 500.000 Euro
  • Kinder: bis zu 400.000 Euro
  • Enkel: bis zu 200.000 Euro

Steigende Immobilienwerte können jedoch dazu führen, dass die Steuerlast trotzdem hoch ausfällt. In jedem Fall sollten Erben einen Steuerberater hinzuziehen.

Optionen für die Erbimmobilie: Verkaufen, Vermieten oder Selbstnutzung

Ein erfahrener Makler bietet wertvolle Unterstützung:

  • Verkauf: Geeignet, wenn eine einfache Teilung gewünscht ist.
  • Vermietung: Langfristiger Erhalt des Vermögens, aber aufwendig in der Verwaltung.
  • Selbstnutzung: Oft nur möglich, wenn alle anderen Erben ausgezahlt werden können.

 

Steuerliche Aspekte im Blick behalten
Bei der Vererbung einer Immobilie können hohe Erbschaftssteuern anfallen, insbesondere wenn keine Freibeträge mehr greifen. Eine steuerliche Beratung hilft, frühzeitig die optimale Lösung zu finden, z. B. durch Schenkung oder Nießbrauchregelungen.

Fragen zu Steuern? – Kontaktieren Sie uns!

Sonderfälle: Wohnrecht und dessen Einfluss auf den Immobilienwert

Ein Wohnrecht kann den Wert der Immobilie erheblich mindern. Es bleibt auch nach einem Verkauf bestehen.

  • Bewertung des Wohnrechts: Alter und Lebenserwartung des Berechtigten spielen eine Rolle.
  • Verhandlungslösungen: Abfindungen können eine Möglichkeit sein, den Wert zu steigern.

Vorbereitung auf die Erbregelung: Frühzeitig planen

Ein Wohnrecht kann den Wert der Immobilie erheblich mindern. Es bleibt auch nach einem Verkauf bestehen.

  • Nachlassplanung: Ein Testament oder Erbvertrag reduziert Streitigkeiten.
  • Transparenz schaffen: Klare Regeln im Vorfeld minimieren Konflikte.
  • Professionelle Beratung: Notare und Steuerberater unterstützen bei der Planung.

FAQ

Die Erbengemeinschaft kann aufgelöst werden, indem die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird. Alternativ kann ein Erbe die anderen auszahlen und die Immobilie übernehmen.

Ja, eine Schenkung zu Lebzeiten kann sinnvoll sein, um Steuerfreibeträge auszunutzen. Es sollte jedoch ein Steuerberater hinzugezogen werden, um rechtliche und steuerliche Folgen zu klären. Auch ein Nießbrauchrecht kann dabei in Betracht gezogen werden.

Fazit: Mit Expertenhilfe zur optimalen Lösung

Das Erben einer Immobilie erfordert durchdachte Entscheidungen. Mit der Unterstützung von Immobilienmaklern und Rechtsexperten können Erben die beste Lösung für ihre individuelle Situation finden

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90

Max Werner

Vertriebsleiter

+49 7661 90 88 90 +49 176 23956466
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01
Felix Burger, Marketingmanager bei Christian Müller Immobilien

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90
Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01
Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90
Sarah Gerlach, Immobilienmaklerin bei Christian Müller Immobilien

Sarah Gerlach

B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01