Gasheizung – neue Pflichten für Eigentümer

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig zwei Jahre gelten und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Gasheizungen müssen jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
  • Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Bereits am 1. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Monate und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, sind vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
  • Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, außer die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
  • Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das freiwillige Energiesparziel der Europäischen Union von 15 Prozent weniger Gasverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre bis Ende März 2023 übertroffen werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen nach aktuellem Stand etwa 20 Prozent Gas eingespart werden, „um eine Gasmangellage abzuwenden“. Bisher (Stand: 19. September 2022) konnten bereits fünf bis acht Prozent eingespart werden. Mit der neuen Verordnung sollen weitere zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch reduziert werden.

Sie möchten wissen, wie Ihre Heizung den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

?>

Immobilie im Alter: Verkaufen oder vermieten?

Vor vielen Jahren haben Sie sich den Traum vom Eigenheim mit großem Garten und einem eigenen Zimmer für jedes Kind erfüllt. Damals passte die Immobilie perfekt zu Ihren Bedürfnissen – heute sieht das anders aus. […]

Weiterlesen

Heilsteine statt Technik

Nach dem Dreh kuscheln vorm Kamin: Fernsehmoderatorin Kathy Weber ist bekannt aus den TV-Sendungen „Abenteuer Leben – täglich neu entdecken“ und dem „K1 Magazin“ auf Kabel Eins. Die gebürtige Westfälin hat ihre eigene Moderatorenschule und […]

Weiterlesen

Verschärfte Regeln für den Energieausweis

Die Anforderungen an Energieausweise für bestehende Wohngebäude sind ab dem 1.5.2021 wieder einmal verschärft worden. Zusätzliche Angaben, unter anderem zu den Treibhausgas-Emissionen der Immobilie, sind nun erforderlich. Damit werden Energieausweise – wie sollte es anders […]

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Felix Burger, Marketingmanager bei Christian Müller Immobilien

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de
Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 saskia.kuerzinger@cm-immobilien.de
Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 philipp.pascenko@cm-immobilien.de
Sarah Gerlach, Immobilienmaklerin bei Christian Müller Immobilien

Sarah Gerlach

B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 sarah.gerlach@cm-immobilien.de