Immobilie in der Scheidung: Was passiert mit der laufenden Finanzierung?

Häufig ist die Immobilie bei der Scheidung noch nicht abbezahlt. Für die Bedienung des Immobilienkredits stehen diejenigen gerade, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Dies sind häufig beide Ehepartner.

Die finanzierende Bank mindert das Risiko eines Kreditausfalls, wenn zwei anstatt nur ein Ehepartner signiert haben. Dann besteht für beide gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Das heißt, ein Partner steht nicht für die Hälfte des laufenden Kredits gerade, und der andere für den anderen Teil. Sondern jeder kann jeweils für die gesamte Darlehenssumme von dem Institut in Anspruch genommen werden.

Wird die Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung im Zuge einer Scheidung verkauft, erhebt die Bank für diese Vertragsauflösung eine Gebühr in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Betrag orientiert sich an der Darlehenshöhe, der Laufzeit und den Konditionen wie dem Zinssatz. Seit 2009 herrscht in Deutschland eine Niedrigzinsphase, viele Häuslebauer haben daher lange Laufzeiten über 15, 20 oder gar 25 Jahre abgeschlossen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Immobilienverkauf in Folge einer Trennung der Darlehensvertrag gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss, hoch.

Gehört die Immobilie also beiden Ehepartner, müssen sie sich über die weitere Verwendung (Verkauf, Vermietung, Auszahlung eines Partners etc.) einigen.

In dem meisten Fällen wird die gemeinsame Immobilie verkauft, weil ein Partner nicht alleine die Finanzierung und den Unterhalt des Objektes stemmen kann oder weil sie für eine Person zu groß ist. Kann er mit seinem Gehalt das Darlehen bedienen, kann er die Immobilie als alleiniger Eigentümer übernehmen und seinen Ex-Gatten auszahlen. Dann muss mit der Bank vereinbart werden, dass der zweite Partner aus dem Darlehensvertrag entlassen wird. Die Bank wird dem nur zustimmen, wenn anhand von Einkommensnachweisen ersichtlich ist, dass der Ehepartner den Kredit alleine begleichen kann.

Zu bedenken sind ferner steuerliche Aspekte. Hat das Ehepaar nur wenige Jahre in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus gelebt, kann beim Immobilienverkauf Spekulationssteuer anfallen. Wurde die Immobilie im Jahr des Verkaufs mindestens die beiden vorangegangenen Jahre nach dem Erwerb von beiden Partnern bewohnt, entfällt diese Steuer (§23 EStG). Kam es jedoch bereits in dieser Phase zur Trennung, weil ein Partner ausgezogen ist und der andere die Immobilie alleine bewohnte oder zusammen mit den Kindern, wird gegebenenfalls Spekulationssteuer bei der Veräußerung erhoben.

Sie befinden sich in der Scheidung und wissen nicht, wie Sie nun mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Foto: © vchalup

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

?>

Kommt jetzt die Sanierungspflicht?

Alte und nicht energieeffiziente Gebäude haben ausgedient. Zumindest wenn es nach der EU geht. Beschließt das EU-Parlament seine geplante Sanierungspflicht, kommt auf viele Eigentümer in der Europäischen Union eine Welle an neuen Gebäuderichtlinien zu. Was bedeutet die kommende Sanierungspflicht? Eins steht fest: Die notwendigen Sanierungen umzusetzen wird teuer. Viele Eigentümer sehen den Kosten schon jetzt…

Weiterlesen

Barrieren reduzieren oder verkaufen?

Ein sicheres und komfortables Zuhause wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Doch nicht alle Wohnungen erfüllen die Bedingungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Dann stellt sich die Frage: Soll ich darin wohnen bleiben und […]

Weiterlesen

So heizen Sie im Winter richtig!

In Ihrem Zuhause soll es richtig schön warm sein, weil es draußen eisig kalt geworden ist? Wenn die Jahresabrechnung für die Heizung kommt, folgt der Schock über die hohen Kosten. Denn Heizen verbraucht ganze 70 […]

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Felix Burger, Marketingmanager bei Christian Müller Immobilien

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de
Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 saskia.kuerzinger@cm-immobilien.de
Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 philipp.pascenko@cm-immobilien.de
Sarah Gerlach, Immobilienmaklerin bei Christian Müller Immobilien

Sarah Gerlach

B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 sarah.gerlach@cm-immobilien.de