Immobilienverkauf – wie Sie die 7 größten Fehler vermeiden

An einer Immobilie hängen in den meisten Fällen Emotionen und ein gutes Stück Vergangenheit. Steht ein Verkauf an, sollten Verkäufer wichtige Meilensteine beachten, damit der Prozess möglichst reibungslos ablaufen kann. Wer einen professionellen Makler engagiert, profitiert oft davon, sich nicht selbst um den Ablauf kümmern zu müssen. 

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

  1. Falscher Angebotspreis

Eine genaue Immobilienbewertung ist entscheidend für den richtigen Angebotspreis. Ist er zu niedrig, verliert der Verkäufer Geld; ist er zu hoch, wird die Immobilie nicht verkauft.

  1. Ungenaue Immobilienbeschreibung

Eine präzise Immobilienbeschreibung ist essenziell für das Marketing, den späteren Kaufvertrag sowie die rechtssichere Abwicklung des Verkaufs. Es ist ratsam, Zusicherungen zu vermeiden, die nicht objektiv nachweisbar sind, wie z.B. die Trockenheit des Kellers ohne entsprechendes Gutachten.

  1. Unzureichende Unterlagen

Je nach Immobilientyp sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich, die dem Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden müssen. Ein Energieausweis ist zwingend. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung werden weitere Unterlagen wie beispielsweise die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen notwendig.

  1. Verschweigen von Mängeln

Käufer müssen über wesentliche Mängel informiert werden, dabei kann die Bewertung, was als wesentlich gilt, komplex sein. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es ratsam, alle Mängel im Kaufvertrag festzuhalten.

  1. Schlechte Vermarktung

Effektives Immobilienmarketing nutzt sowohl Online- als auch Offline-Kanäle, um eine breite Käuferschaft anzusprechen. Ein gelungenes Marketing umfasst ansprechende Darstellungen wie 360-Grad-Touren sowie professionelle und aussagekräftige Fotos.

  1. Änderungen des Verkaufspreises und falsche Herangehensweise bei der Preisverhandlung

Die meisten Verkäufer streben einen möglichst hohen Verkaufspreis an, doch hierbei können Preisanpassungen notwendig werden, um den Marktwert zu treffen. Zu häufige Preisanpassungen lassen Kaufinteressenten skeptisch werden.

Auch bei den Preisverhandlungen ist Vorsicht geboten. Zu schnelles oder großes Entgegenkommen kann hier schnell zu finanziellen Verlusten führen, zu stures Festhalten an den eigenen Preisvorstellungen zum Abspringen der Interessenten. Zudem möchten Sie als Verkäufer sicherlich auch nicht, dass ein Interessent Ihren Preisvorstellungen zustimmt und sich am Ende herausstellt, dass er sich Ihre Immobilie doch nicht leisten kann. Dann beginnt die Vermarktung für Sie von vorn. Oft geht das mit finanziellen Verlusten einher. Um sicherzustellen, dass die Preisverhandlungen sachlich und pragmatisch geführt werden, lohnt sich die Unterstützung eines Maklers.

  1. Fehlende Prüfung der Bonität und des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag sollte vorab geprüft und die Interessen von Käufern und Verkäufern ausgewogen berücksichtig werden. Alle relevanten Eigenschaften sowie Absprachen sollten rechtlich korrekt erfasst sein. Die Zahlungsfähigkeit des Käufers sollte vor Veranlassung des Kaufvertrags geprüft werden, üblich ist die Vorlage einer Finanzierungszusage durch dessen finanzierendes Kreditinstitut.

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler und nehmen Sie die Beratung eines fachkundigen Immobilienmaklers in Anspruch. Ein lokaler Makler kann Sie zu allen Aspekten des Immobilienverkaufs beraten. Von der Vermarktung über den Verkaufsprozess bis hin zur Schlüsselübergabe begleitet Sie der Experte beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © elenathewise/Depositphotos.com

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