Ein älteres Ehepaar ist durch ihre Immobilienverrentung glücklich am Urlaub machen, Meine Wohnrente

"Meine Wohnrente" - damit sich Ihre Immobilie als Altersvorsorge auch auszahlt

Ihre Immobilie ist Ihr Kapital.

Nutzen Sie den Wert Ihrer Immobilie als zusätzliches Einkommen.

Christian Müller

„Die eigene Immobilie zu veräußern ist mit viel Sorgfalt verbunden, besonders, wenn Sie weiterhin darin wohnen bleiben möchten. Die Abwicklung ist einmalig und sollte für ein bestmögliches Ergebnis mit erfahrenen Profis vollzogen werden. Wir helfen Ihnen, das für Sie passende Verrentungsmodell zu finden und gehen auf all Ihre Bedürfnisse und Anliegen ein. Nur so kann eine optimal maßgeschneiderte Lösung gefunden werden.“

Voraussetzungen

Ab 68 Jahren
Eigentümer
Selbstnutzer
Immobilienwert von min. 250.000€
Keine Vererbung gewünscht
Restschulden Ablösung

Die Immobilienverrentung

„Meine Wohnrente“ – Hierdurch verschaffen Sie sich mithilfe des in Ihrer Immobilie gebundenen Kapitals eine zusätzliche Rente und bleiben darüber hinaus in Ihren heimischen vier Wänden wohnen.

Somit bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die in Ihrem Berufsleben gekaufte und abbezahlte Immobilie als Teil der Vorsorge im Alter zusätzlich für sich zu nutzen.

So funktionierts

Sie verkaufen Ihre Immobilie an unseren Kooperationspartner „Meine Wohnrente“, verschaffen sich somit Kapital zum Erfüllen Ihrer Wünsche und bleiben dennoch im selben und gewohnten Umfeld mietfrei wohnen.

Das passende Verrentungsmodell hängt grundsätzlich von Ihrer persönlichen Situation sowie Ihren Bedürfnissen ab. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir in einer persönlichen Beratung das für Sie passende Modell.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Ihre Vorteile

Hohe Auszahlung
Sichere Art der Altersfinanzierung
Lebenslanges & mietfreies Wohnrecht
Werteinschätzung wird von einem unabhängigen Gutachter erstellt
Eigentümerverpflichtungen werden übernommen
Einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite
Sorgenfrei Wohnen
1

Einmalzahlung

steuerfrei

Nach der Kaufvertragsunterzeichnung erhalten Sie eine hohe Einmalzahlung. Diese ist für Sie steuerfrei.

Ihr lebenslanges Wohnrecht wird erstrangig ins Grundbuch eingetragen. Dies bedeutet, dass Sie die höchste Sicherheit genießen können, lebenslang mietfrei in der Immobilie zu wohnen.

Ihre Vorteile

Die Einmalzahlung ist steuerfrei.
Sie erfolgt sofort und in voller Höhe auf Ihr Konto.
Sie erhalten ein lebenslanges & mietfreies Wohnrecht.
Hohe Sicherheit dank erstrangigen Grundbucheintrag.
Eventuelle Sonderumlagen sowie hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung können Sie zukünftig nicht mehr belasten.
Bei Eigentümergemeinschaften entfallen zusätzlich die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung.

Einmalzahlung

Ein alleinstehender Herr (73 Jahre) mit einem Einfamilienhaus und bestehenden Restschuld von 75.000 €.

 

Verkehrswert der Immobilie                                                      600.000 €


Wert des Wohnrechts                                                               – 185.000 €


Instandhaltungskosten                                                               – 39.000 €


Kapitalverzinsung                                                                         – 76.000 €


Daraus resultierende Einmalzahlung               300.000 €


Ablösung der Restschulden                                                       – 75.000 €


Auszahlung zur freien Verfügung                      225.000 €

2

Zeitrente von 5 oder 10 Jahre

Zeitlich begrenzt, für Sie allein oder als Paar

Sie erhalten eine monatliche Zeitrente. Die Basis zur Berechnung Ihrer Wohnrente bildet der durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelte Wert Ihrer Immobilie, Ihr Alter sowie Ihr Geschlecht. Darüber hinaus wird noch Ihr lebenslanges Wohnrecht und die zu erwartenden Instandhaltungskosten berücksichtigt.

Bei der Zeitrente ist nur der Ertragsanteil zu versteuern. Dieser liegt bei einer Laufzeit von 5 Jahren bei 5 % und bei einer Laufzeit von 10 Jahren bei 12 %. Das lebenslange Wohnrecht sowie die Rentenzahlung wird erstrangig im Grundbuch eingetragen. So genießen Sie die höchste Sicherheit beides zu beanspruchen.

Ihre Vorteile

Sie erhalten eine monatliche Zeitrente.
Sie erhalten ein lebenslanges & mietfreies Wohnrecht.
Hohe Sicherheit dank erstrangigen Grundbucheintrag.
Eventuelle Sonderumlagen sowie hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung können Sie zukünftig nicht mehr belasten.
Bei Eigentümergemeinschaften entfallen zusätzlich die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung.

Zeitrente, 10 Jahre

Ein Ehepaar (beide 75 Jahre) mit einer Eigentumswohnung.

 

Verkehrswert der Immobilie                              400.000 €


Wert des Wohnrechts                                     – 103.0000 €


Instandhaltungskosten                                       – 36.000 €


Kapitalverzinsung                                                 – 45.000 €


Bemessungsgrundlage der Zeitrente            216.000 €


Monatliche Zeitrente                             1.800 €

1) 2)

 

1) abzüglich NK-Vorauszahlung
2) Rente unterliegt der Ertragsanteilsbesteuuerung
3

Kombination

aus Einmalzahlung & Zeitrente

Sie erhalten neben Ihrer Einmalzahlung zusätzlich eine monatliche Zeitrente.

Die Basis zur Berechnung Ihrer Wohnrente bildet neben dem durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelte Wert Ihrer Immobilie auch Ihr Alter sowie Ihr Geschlecht. Darüber hinaus wird noch Ihre Einmalzahlung, Ihr lebenslanges Wohnrecht und die zu erwartenden Instandhaltungskosten berücksichtigt.

Die zu versteuernden Ertragsanteile der Zeitrente sind, wie bereits o. g. im 2. Modell, nach der Laufzeit der Rentenzahlung gestaffelt:

  • 5 Jahre Laufzeit – 5 % Ertragsanteil
  • 10 Jahre Laufzeit – 12 % Ertragsanteil

Ihre Vorteile

Sie erhalen eine Einmalzahlung & eine monatliche Zeitrente.
Sie erhalten ein lebenslanges & mietfreies Wohnrecht.
Hohe Sicherheit dank erstrangigen Grundbucheintrag.
Eventuelle Sonderumlagen sowie hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung können Sie zukünftig nicht mehr belasten.
Bei Eigentümergemeinschaften entfallen zusätzlich die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung.

Kombination

Einmalzahlung & 10-jährige Zeitrente

Ein Ehepaar (beide 77 Jahre) mit einem Einfamilienhaus.

Verkehrswert der Immobilie                               550.000 €


Wert des Wohnrechts                                        – 173.000 €


Instandhaltungskosten                                       – 38.000 €


Kapitalverzinsung                                                  – 45.000€


Einmalzahlung                                       150.000 €

Monatliche Zeitrente                                1.200 €

1) 2)

 

1) Abzüglich NK-Vorauszahlung
2) Rente unterliegt der Ertragsanteilsbesteuerung
4

Lebenslange Allianz Sofortrente

auf Basis der Einmalzahlung

Bei diesem Verrentungsmodell wandeln Sie die Einmalzahlung in eine lebenslange Allianz Sofortrente um.

 

Haben Sie Fragen? Nichts ersetzt eine persönliche Beratung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ihre Vorteile

Sie erhalen lebenslang eine monatliche Rente.
Sie erhalten ein lebenslanges & mietfreies Wohnrecht.
Eventuelle Sonderumlagen sowie hohe Kosten für Reparaturen und Instandhaltung können Sie zukünftig nicht mehr belasten.
Bei Eigentümergemeinschaften entfallen zusätzlich die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung.

Ihre Rente ist sicher.

Unabhängig von Politik & Wirtschaft.

Sicherheit für Ihre Erben

Ihre monatliche Zeitrente wird immer bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. Sollten Sie innerhalb der vereinbarten Laufzeit versterben, werden die noch ausstehenden Renten als Einmalbetrag an Ihre Erben ausgezahlt.

Grundbuchlich verbrieft

Das lebenslanges Wohnrecht wird erstrangig ins Grundbuch eingetragen. Dieser Eintrag bedeutet höchste Sicherheit für Sie. Entscheiden Sie sich für eine Rentenzahlung, wird diese ebenfalls im Grundbuch abgesichert.

Keine Überraschungen

Bei einer Leibrente versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt von Ihrem Alter ab. So beträgt der Ertragsanteil mit 76 Jahren gerade einmal zehn Prozent. Sie erhalten 90 Prozent Ihrer Wohnrente steuerfrei. Weil sich die Besteuerung immer nach Ihren individuellen Gegebenheiten richtet und es hier wichtig ist, auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir immer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Sicherheit für Ihre Erben

Ihre monatliche Zeitrente wird immer bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. Sollten Sie innerhalb der vereinbarten Laufzeit versterben, werden die noch ausstehenden Renten als Einmalbetrag an Ihre Erben ausgezahlt.

Grundbuchlich verbrieft

Das lebenslanges Wohnrecht wird erstrangig ins Grundbuch eingetragen. Dieser Eintrag bedeutet höchste Sicherheit für Sie. Entscheiden Sie sich für eine Rentenzahlung, wird diese ebenfalls im Grundbuch abgesichert.

Keine Überraschungen

Bei einer Leibrente versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt von Ihrem Alter ab. So beträgt der Ertragsanteil mit 76 Jahren gerade einmal zehn Prozent. Sie erhalten 90 Prozent Ihrer Wohnrente steuerfrei. Weil sich die Besteuerung immer nach Ihren individuellen Gegebenheiten richtet und es hier wichtig ist, auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir immer Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten.

Häufig gestellte Fragen

„Meine Wohnrente“ ist eine Marke der Deutschen Immobilien-Renten AG.

„Meine Wohnrente“ ist genau das, was der Name sagt: ein Modell, das aus Wohnen eine zeitgemäße
und sichere Art der Altersfinanzierung macht. Eigentümer verkaufen Ihre Immobilie an Meine
Wohnrente, im Gegenzug erhalten Sie eine lebenslange Zusatzrente, eine Einmalzahlung oder eine
Kombination aus beidem. Zudem wohnen die Eigentümer, dank des lebenslangen Wohnrechts,
weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden – selbstverständlich mietfrei.

Unser Kooperationspartner „Meine Wohnrente“ ermöglicht ihnen ein glückliches und sorgenfreies Leben zu führen, ohne dass sie ihre eigenen vier Wände verlassen müssen. Damit schließen sie eine Lücke im sozialen Netz.

Ihre Wohnrente wird auf Basis Ihres Alters, Geschlecht und anhand den durch einen unabhängigen Gutachter ermittelte Wert Ihrer Immobilie berechnet.

Die Immobilienverrentungsmodelle kommen für Senioren infrage

  • die ihre monatlichen Bezüge aufbessern möchten
  • die zusätzliche Mittel für eine häusliche Pflege oder Unterstützung benötigen.
  • die die Kosten der stationären Pflege des Ehepartners aus ihren laufenden Einnahmen nicht (mehr) leisten können.
  • die rechtzeitig für den Ehepartner vorsorgen wollen.
  • denen Banken aufgrund ihrer beruflichen Situation oder ihres geringen Einkommens keine Kredite mehr geben.
  • die keine Erben haben und die verhindern wollen, dass die Immobilie später an den Staat übergeht.
  • die verhindern wollen, dass ungeliebte Erben an die Immobilie gelangen.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie innerhalb der vereinbarten Rentenzahldauer versterben, werden die noch ausstehenden Renten in Form einer Einmalzahlung an Ihre Erben bzw. der Person, die Sie als bezugsberechtigt benannt haben, ausbezahlt.

Ist Ihre Immobilie noch mit einer valutierenden Grundschuld belastet, so stellt dies grundsätzlich kein Hinderungsgrund dar. Der Verkaufserlös muss nur hoch genug sein, um die Grundschuld beim Verkauf zu begleichen.

Haben Sie doch den Wunsch aus Ihrem Zuhause auszuziehen und wollen Ihr Wohnungsrecht verkaufen, ändert dies nichts an den vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen. Weiterhin werden die vereinbarten Rentenansprüche verlässlich, bis zum Ende der Rentenzahldauer ausgezahlt.

Bei einem Nießbrauch bleibt der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und darf in dieser nicht nur wohnen, sondern diese auch vermieten. Dafür kommt er auch für die meisten Instandhaltungsmaßnahmen auf.

Das Wohnrecht beschränkt sich ausdrücklich auf das Wohnen. Es räumt dem Verkäufer das Recht ein, die Immobilie weiterhin zu nutzen, auch wenn diese bereits verkauft wurde. Vermieten dürfen Sie das Objekt nicht.

Das Nießbrauchrecht räumt dem oder den Berechtigten mehr Befugnisse ein und hat aufgrund dessen einen höheren finanziellen Gegenwert als das Wohnrecht. Folglich würde das für Sie bedeuten, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie mit Nießbrauch unter dem Strich weniger Geld bzw. eine kleinere monatliche Rentenzahlung bekommen würden – und das für ein Recht, von dem Sie höchstwahrscheinlich keinen Gebrauch machen werden. Sie vermieten Ihre Immobilie ja nur, wenn sich Ihre Lebensumstände gravierend ändern würden. Sollte dies bei Ihnen wider Erwarten doch passieren, so steht Ihnen Meine Wohnrente zur Seite: Wenn Sie dies wünschen, kauft unser Kooperationspartner Ihr Wohnrecht ab und zahlt Ihnen den Gegenwert aus, sobald Sie ausgezogen sind. Sie ersparen sich in diesem Falle die anstrengende Suche, einen verlässlichen Mieter zu finden und haben dennoch mehr Geld für Ihre neue Unterkunft zur Verfügung. Selbstverständlich läuft Ihre monatliche Rentenzahlung von Meine Wohnrente weiter, auch wenn Sie Ihr Wohnrecht veräußert haben.

In diesem Falle kann Ihnen nichts passieren. Sie bleiben weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen, denn Ihr Wohnrecht ist erstrangig in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie sich beim Verkauf für eine Zeitrente entschieden haben, ist diese ebenfalls im Grundbuch abgesichert. Bei der Zwangsversteigerung im Insolvenzfall nimmt das zuständige Gericht diese Reallast als Basis. Aus den Ihnen monatlich zustehenden Rentenansprüchen wird eine Einmalzahlung berechnet. Dieser Betrag bildet dann die Ausgangsforderung für die Zwangsversteigerung. Aus dem Erlös der Zwangsversteigerung wird zuallererst Ihr Anspruch bedient und der Einmalbetrag an Sie ausgezahlt.

Ist "Meine Wohnrente" etwas für Sie?

Machen Sie den "Meine Wohnrente" Check.

 

 

Sie und gegebenenfalls Ihr(e) Partnerin/Partner sind mindestens 68 Jahre alt.

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung.

Sie bewohnen die Immobilie selbst.

Sie schätzen den Wert Ihrer Immobilie auf mindestens 250.000 Euro.

Sie möchten Ihre Immobilie nicht vererben.

Sie möchten Ihre finanzielle Situation verbessern.

Welche Wünsche haben Sie?

In 4 Schritten zu Ihrer Wohnrente

Meine Wohnrente zu Besuch bei Ihnen zu Hause

Besuch bei Ihnen zu Hause

Wir besuchen Sie zu Hause in einem persönlichen Beratungsgespräch. Selbstverständlich entstehen Ihnen dadurch weder Kosten noch Verpflichtungen. Wir nehmen Ihre Daten auf und unser Kooperationspartner "Meine Wohnrente" macht Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Neutrales Gutachten

Sagt Ihnen das Angebot zu, wird ein neutraler Sachverständiger beauftragt, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen.
Christian Müller Immobilien und Meine Wohnrente erstellen einen unverbindlichen Vertrag zur Verrentung Ihrer Immobilie

Älteres Ehepaar erhält ein Angebot zur Verrentung ihrer Immobilie von Meine Wohnrente in Kooperation mit CMI

Persönliches Angebot

Auf Basis dieses Gutachtens erstellt unser Kooperationspartner Ihnen ein verbindliches Angebot für die Verrentung Ihrer Immobilie. Sie prüfen das Angebot, besprechen sich mit Freunden, Vertrauten und Experten. Wenn Sie sich sicher sind, nehmen Sie das Angebot an.

Verrentung Ihrer Immobilie

Gemeinsam wird ein Kaufvertrag über Ihre Immobilie bei einem Notar in Ihrer Nähe unterschrieben. Er lässt Ihr lebenslanges mietfreies Wohnrecht und die Zahlung an Sie ins Grundbuch eintragen.
Älteres Ehepaar tanzt am Meer und hat die Immobilie durch CMI verrentet

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90

Max Werner

Vertriebsleiter

+49 7661 90 88 90 +49 176 23956466
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01
Felix Burger

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

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Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

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Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

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