Kein Stress mit den Nachbarn beim Wohnungsverkauf

Nachbarn können ziemlich nervig sein – und das selbst noch, wenn Sie bereits ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Denn je nach Vereinbarung können sie Ihnen laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch bei der Käufersuche einen Strich durch die Rechnung machen. Doch wie verkaufen Sie Ihre Wohnung ganz ohne Stress?

Die Regelung, die für Sie problematisch werden könnte, nennt sich Veräußerungsbeschränkung. In vielen Eigentümergemeinschaften sind Sie davon jedoch gar nicht betroffen. Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung oder das Grundbuch lohnt sich. Dort muss eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG nämlich festgehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, können Ihre Nachbarn sich noch so sehr über Ihre Kaufinteressenten beschweren – ein Mitspracherecht haben Sie nicht. Das gilt auch, wenn diese Einschränkung nur in der Gemeinschaftsordnung steht. Erst durch den Eintrag ins Grundbuch wird die Veräußerungsbeschränkung rechtskräftig.

Sollte das der Fall sein, ist die Zustimmung der restlichen Eigentümer bei einem Verkauf unerlässlich. Erst wenn dies vorliegt, ist der Vertrag, den Sie mit Ihrem Käufer abschließen auch tatsächlich wirksam. Der § 12 WEG dient nämlich dem Zweck, den restlichen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, den Kauf einer Wohnung durch einen als problematisch eingestuften Interessenten zu verhindern.

Aber keine Angst: Ihr spießiger Nachbar, dem sowohl Familien mit Kindern als auch Singles, die ständig Partys feiern, zu laut sind, kann nicht grundlos jeden Interessenten ablehnen. Um vom § 12 WEG Gebrauch zu machen, muss nämlich ein einschlägiger Grund vorliegen. Außerdem ist die Meinung eines einzelnen Nachbarn meist auch nicht ausschlaggebend für den Entscheid. Es gibt insgesamt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann. Welches davon zutrifft, sollte ebenfalls im Grundbuch festgehalten sein.

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Bevor Sie mit dem Verkaufsprozess Ihrer Wohnung beginnen, empfiehlt es sich zu prüfen, ob Sie von einer Veräußerungsbeschränkung betroffen sind und wie über diese entschieden wird. Sonst können Sie spätestens beim Notartermin eine böse Überraschung erleben. Es empfiehlt sich daher, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihrer Wohnung zu betreuen. So haben Sie jemanden, der sich rechtlich auskennt und Ihnen bei der Auswahl des richtigen Käufers hilft. Denn wenn Sie einen passenden Kaufinteressenten finden, wird es den restlichen Eigentümern schwerfallen stichhaltige Argumente gegen den Verkauf zu finden.

Sie wollen Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keinen Fehler machen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

Foto: © vicnt

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

?>

Marketing aus der Vogelperspektive

Besonders große Anwesen, Neubauprojekte oder Gewerbeimmobilien lassen sich durch ihre umfangreiche Größe am besten in der Vogelperspektive erfassen. Für die Vermarktung können daher Drohnenaufnahmen gut eingesetzt werden. Christian Grundner, CEO der „Drone Brothers“ erläutert im […]

Weiterlesen

Neue Eigenheimförderung ab Frühsommer 2023 geplant

Sie möchten eine Immobilie kaufen, aber es hapert an Ihren finanziellen Möglichkeiten? Dazu eine gute Nachricht: Im Juni dieses Jahres läuft das Baukindergeld aus und wird durch ein neues Subventionsprogramm ersetzt, das den Erwerb von Wohneigentum weiterhin unterstützt. Bauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, dass jährlich mehrere Millionen Euro für ein Bundesprogramm zur Förderung von Wohneigentum…

Weiterlesen

So geht altersgerechtes Wohnen: Teil 3 – Betreutes Wohnen

Die Vorstellung in ein Altenheim zu ziehen und dort – zugespitzt gesagt – auf den Tod zu warten, schreckt viele Senioren davon ab, sich näher mit dem Thema Wohnen im Alter auseinanderzusetzen. Dabei heißt Betreutes […]

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Felix Burger, Marketingmanager bei Christian Müller Immobilien

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de
Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 saskia.kuerzinger@cm-immobilien.de
Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 philipp.pascenko@cm-immobilien.de
Sarah Gerlach, Immobilienmaklerin bei Christian Müller Immobilien

Sarah Gerlach

B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 sarah.gerlach@cm-immobilien.de