Scheidungsimmobilie: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will

Am Anfang der Beziehung scheint das Glück perfekt. Doch nicht bei allen Paaren hält das Glück für immer. Lassen sich Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Eine knifflige Angelegenheit, erst recht, wenn die Ehe nicht im beidseitigen Einvernehmen endete.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

21 32KW Depositphotos 28058203 klein xl 2015 Copyright Wavebreakmedia

 

Zank und Streit ums Familiendomizil vermeiden

Können sich Paare in der Scheidung nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Diese geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Lassen Sie es deshalb bitte gar nicht erst so weit kommen. Einigen Sie sich, was mit dem einstigen Eigenheim passiert. So vermeiden Sie, dass dieses schließlich in einer Zwangsversteigerung unter Wert über den Ladentisch wandert. Ein als Mediator ausgebildeter Immobilienprofi kann auch Streit zwischen Paaren in der Scheidung schlichten und berät sie hinsichtlich der Möglichkeiten der Immobilie.

Eigentumsverhältnisse klären

Nehmen wir an, die Immobilie gehört den Eheleuten hälftig. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse Gewissheit zu bekommen, taugt ein kurzer Blick ins Grundbuch. Direkt im Anschluss stellt sich die Frage, wie mit der Trennung umgegangen wird. Einen einfachen Weg, den unliebsamen Ex-Partner loszuwerden, gibt es nicht. Im besten Falle gelingt es den einstigen Turteltäubchen, anstehende Veränderungen rational – ohne große Gefühlsregung – zu besprechen und entsprechend zu handeln.

Nach der Trennung: Gehen oder in der Immobilie verbleiben als Statement

Ist die Trennung vollzogen, bleibt oft nur ein Ehepartner im einstigen Familiendomizil leben. Derjenige, der aus freien Stücken das Feld räumt, gibt damit sein Besitzrecht an der Wohnung auf. Im Klartext heißt das: Er darf fortan die Immobilie nur mit Zustimmung des Expartners betreten.

David gegen Goliath: Wenn keiner der Ex-Partner freiwillig weicht

Sollten beide Ex-Partner an der Immobilie hängen, ist eine höchstrichterliche Entscheidung gefragt. Vor Gericht wird entschieden, wer das Weite suchen muss. Das Wohl der minderjährigen Kinder steht im Mittelpunkt. Im Klartext heißt das: Der Partner, bei dem die Kinder leben, darf bleiben. Schließlich soll der Nachwuchs in seinem gewohnten Umfeld bleiben und nicht zusätzlich verunsichert werden.

Die Schattenseite des Verbleibs in der Immobilie

Es stellt sich die Frage: Hat der in der Immobilie verbleibende Ehepartner das große Los gezogen? Die Antwort lautet: Jein. Zwar darf er in seinem vertrauten Zuhause verbleiben, jedoch muss er dem ausgezogenen Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Was bedeutet die Trennung für den Immobilienbesitz

Ist das Trennungsjahr verstrichen, müssen sich die Ex-Partner Gedanken machen, was mit dem ehemaligen Traumhaus passiert. Sie könnten es zu Lebzeiten an die gemeinsamen Kinder verschenken oder ein Ehepartner könnte seinen Anteil dem anderen übertragen und ihn so zum alleinigen Besitzer der Immobilie machen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass alles bleibt, wie es ist und die Immobilie lediglich vermietet wird. Zu guter Letzt kann die Immobilie auch in zwei abgeschlossene Wohneinheiten aufgespaltet werden.

Sie haben sich getrennt und brauchen Beratung hinsichtlich Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie liebend gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Krivis/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

?>

Scheidungsimmobilie: wenn einer drin wohnen bleibt

Eine glückliche Ehe und ein eigenes Haus sind für viele die Erfüllung ihrer Lebensziele. Doch was passiert mit der Immobilie, wenn das Eheglück vorbei ist? Wer bekommt das Wohnrecht? Und welche Möglichkeiten gibt es, mit der Immobilie umzugehen? Grundsätzlich dürfen nach der Trennung beide Ex-Partner für einen bestimmten Zeitraum in der gemeinsam genutzten Immobilie wohnen.…

Weiterlesen

Selbstbestimmt wohnen im Alter als Ideal: Was gilt es zu beachten?

Deutschland wird immer älter. Was das bedeutet, machen sich die wenigsten Menschen bewusst. Klar ist: Die meisten Senioren möchten, solang es geht, selbstbestimmt leben. Am besten in der bekannten Umgebung und im liebgewonnenen Zuhause. Doch was braucht es, um dieses hehre Ziel in die Tat umzusetzen und im Alter genauso unbekümmert zu leben wie in…

Weiterlesen

Scheininteressenten – So sortieren Sie sie frühzeitig aus

Kaum haben Sie Ihre Immobilie inseriert, stehen Telefon und E-Mail-Postfach nicht mehr still. Doch woher wissen Sie, wer von den zahllosen Interessenten wirklich an Ihrer Immobilie interessiert ist? Kein Verkäufer möchte Zeit an unnötige Besichtigungen […]

Weiterlesen

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Christian Müller | Immobilienmakler Freiburg

Christian Müller

Immobilienwirt (VWA)
Geschäftsführer

+49 7661 90 88 90 info@cm-immobilien.de
Frederic Winnewisser

Frederic Winnewisser

Dipl. Immobilienwirt (DIA)
Immobilienmakler (IHK)

+49 761 48 48 01 f.winnewisser@cm-immobilien.de
Felix Burger

Felix Burger

Dualer Student B.A. Marketingmanagement

+49 7661 90 88 90 felix.burger@cm-immobilien.de
Saskia Kürzinger

Saskia Kürzinger

Duale Studentin B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 saskia.kuerzinger@cm-immobilien.de
Philipp Pascenko

Philipp Pascenko

Dualer Student B.A. Immobilienwirtschaft

+49 7661 90 88 90 philipp.pascenko@cm-immobilien.de
Sarah Gerlach

Sarah Gerlach

B.A. Immobilienwirtschaft

+49 761 48 48 01 sarah.gerlach@cm-immobilien.de