Angebotspreis festlegen: Online-Bewertung oder professioneller Makler?

Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen möchten, benötigen zunächst eine verlässliche Bewertung. Denn ohne einen sorgfältig ermittelten und marktgerechten Angebotspreis ist ein erfolgreicher Verkauf kaum möglich. Viele Verkäufer greifen dafür auf Online-Rechner zurück, die auf zahlreichen Internetseiten angeboten werden. Eine professionelle Immobilienbewertung und eine fundierte Preisermittlung können solche Tools jedoch nicht ersetzen.

Online-Bewertungen liefern zwar innerhalb kurzer Zeit und ohne großen Aufwand einen Immobilienwert, eignen sich aber lediglich als erste Orientierung. Die eingegebenen Angaben bilden zwar die Grundlage der Berechnung, reichen jedoch nicht aus, um sämtliche individuellen Merkmale einer Immobilie angemessen zu berücksichtigen und eine belastbare Bewertung zu erstellen.

Warum können Online-Bewertungstools problematisch sein?

Die vom Eigentümer eingegebenen Daten verwendet das Bewertungstool, um die zum Verkauf stehende Immobilie mit ähnlichen Objekten und deren Preisen zu vergleichen. Ob dabei tatsächlich immer die erzielten Verkaufspreise zugrunde gelegt werden, ist für Immobilienbesitzer meist nicht nachvollziehbar. Unter den verwendeten Vergleichswerten können sich daher möglicherweise auch reine Angebotspreise befinden. Wie genau der online berechnete Wert ausfällt, hängt außerdem von der Qualität der Datensätze ab, mit denen der jeweilige Algorithmus arbeitet.

Diese Datengrundlagen können sich hinsichtlich Umfang und Qualität deutlich unterscheiden. Zudem verändert sich das Ergebnis je nachdem, wie aktuell die herangezogenen Vergleichswerte sind. Auch die Art der miteinander verglichenen Immobilien spielt eine entscheidende Rolle. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen lassen sich nicht ohne Weiteres gleichsetzen. Vergleichbare Grundrisse ermöglichen in der Regel eine genauere Einschätzung als Räume, die hinsichtlich Aufteilung und Zuschnitt stark voneinander abweichen.

Der ermittelte Online-Wert entspricht nicht dem Angebotspreis

Bei den Ergebnissen von Online-Bewertungstools besteht das Risiko, dass der berechnete Wert über oder unter dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegt. Eigentümer, die diesen Wert ungeprüft als Grundlage nutzen, können den Angebotspreis deshalb entweder zu hoch oder zu niedrig ansetzen. Beide Varianten wirken sich negativ auf den Verkaufsprozess aus. Ist der Preis zu hoch, nehmen potenzielle Käufer möglicherweise Abstand von der Immobilie. Dadurch kann sich die Vermarktungsdauer erheblich verlängern und der Eigentümer findet zunächst keinen Käufer.

Wird der Angebotspreis hingegen zu niedrig angesetzt, kann dies zwar zu einer großen Zahl an Kaufinteressenten führen. Der tatsächlich erzielte Verkaufserlös liegt dann jedoch möglicherweise deutlich unter dem realistischen Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung. Der Verkäufer verschenkt dadurch unter Umständen einen erheblichen Teil des möglichen Verkaufserlöses.

Immobilienbewertung mit Unterstützung eines Maklers

Zu einer fundierten Immobilienbewertung, bei der alle Besonderheiten eines Hauses oder einer Eigentumswohnung berücksichtigt werden, gehört grundsätzlich eine persönliche Besichtigung. Diese kann ein Online-Tool nicht leisten. Ein erfahrener Immobilienmakler, der über umfassende Kenntnisse in der Bewertung und Vermarktung verfügt, kann dagegen den Zustand, die Ausstattung, die Lage und individuelle Eigenschaften des Objekts in seine Einschätzung einbeziehen.

Darüber hinaus kann der Makler nachvollziehbar erläutern, wie der Immobilienwert und der empfohlene Angebotspreis zustande kommen. Der gesamte Bewertungsprozess wird dadurch transparenter. Gemeinsam mit dem Eigentümer kann außerdem eine passende Preisstrategie entwickelt werden, die sowohl die Marktsituation als auch die persönlichen Verkaufsziele berücksichtigt.

Sie benötigen eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Copyright: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

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